Von der PKV zurück in die GKV » Regeln, Teilzeit-Trick & 55er-Grenze
Zurück in die GKV: Wann der Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung gelingt (und wann nicht)
Die Grundregel: Versicherungspflicht muss eintreten
Man kann eine private Krankenversicherung nicht einfach kündigen, um sich in der gesetzlichen Kasse "anzumelden". Der Wechsel zurück ist nur dann möglich, wenn bei Ihnen die sogenannte gesetzliche Versicherungspflicht neu ausgelöst wird (§ 5 SGB V). Bei Selbstständigen passiert dies, wenn sie die Selbstständigkeit aufgeben und ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnehmen. Bei Angestellten geschieht dies, wenn das Bruttogehalt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt.
Der Teilzeit-Trick (Brückenteilzeit) als legales Schlupfloch
Für Angestellte, die unter der Last alter, teurer PKV-Tarife stöhnen, ist die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit oft der einzige Rettungsanker. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung der Stunden (Teilzeit) vereinbaren und Ihr Gehalt dadurch unter die JAEG fällt, werden Sie sofort versicherungspflichtig in der GKV.
Sobald Sie in der GKV sind, können Sie später (z.B. nach einem Jahr) wieder in Vollzeit zurückkehren. Wenn Sie dann wieder über der JAEG verdienen, können Sie entscheiden: Bleiben Sie freiwillig in der GKV oder machen Sie einen neuen, modernen Private Krankenversicherung Vergleich, um einen deutlich günstigeren Neutarif abzuschließen.
Die absolute Barriere: Das 55. Lebensjahr
Der Gesetzgeber hat einen extrem harten Riegel vorgeschoben, um Rosinenpickerei zu verhindern. Wer sein Leben lang von billigen Beiträgen in der PKV profitiert hat, soll im Alter – wenn die Krankheiten kommen – nicht dem Solidarsystem der GKV zur Last fallen. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann praktisch nicht mehr in die GKV zurückkehren!
Selbst wenn Sie arbeitslos werden oder in Teilzeit gehen, bleiben Sie als Ü55-Jähriger versicherungsfrei und damit an das private System gebunden. (Einzige Ausnahme: Sie können über den Ehepartner in die Familienversicherung schlüpfen, was aber strikte Einkommensgrenzen hat).
Keine Rückkehr möglich? Optimieren Sie Ihren Tarif!
Wenn Sie über 55 sind oder ein Wechsel in die GKV nicht gewollt ist, reduzieren Sie Ihre Kosten intern! Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um die Marktpreise für Neukunden zu berechnen. Dies ist Ihr Hebel für einen internen Tarifwechsel (§ 204 VVG) bei Ihrer aktuellen Gesellschaft.
Retten Sie Ihre Altersrückstellungen und senken Sie Ihre Beiträge oft um bis zu 40%.
FAQ zum Wechsel in die GKV
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen, wenn ich in die GKV wechsle?
Wenn Sie zurück in die gesetzliche Kasse wechseln und Ihre PKV komplett kündigen, verfallen Ihre angesparten Altersrückstellungen komplett zugunsten des Versichertenkollektivs der Gesellschaft. Wandeln Sie die PKV stattdessen in eine Zusatzversicherung um, können Teile der Rückstellungen angerechnet werden.