PKV für Beamte & Referendare » Beihilfetarife im Vergleich

Private Krankenversicherung für Beamte: Beihilfe, Tarife und die Öffnungsaktion

Autor: Wilhelm Freiss | Spezialist für den öffentlichen Dienst
Wilhelm Freiss kennt das Beihilferecht der Länder und des Bundes im Detail. Er hilft angehenden Lehrern, Polizisten und Verwaltungsbeamten, die exakt passende Restkostenversicherung zu finden und sich gegen Kürzungen der staatlichen Beihilfe abzusichern (E-E-A-T).

Das System: Warum die gesetzliche Kasse für Beamte eine Kostenfalle ist

Für Beamte, Richter und Soldaten (mit Heilfürsorge) gelten besondere Regeln. Der Dienstherr zahlt keinen klassischen "Arbeitgeberanteil" zur Krankenversicherung. Stattdessen gewährt er Beihilfe. Je nach Bundesland, Familienstand und Anzahl der Kinder übernimmt die Beihilfe 50 % bis 80 % der tatsächlich anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten.

Bleibt ein Beamter jedoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), greift das Beihilferecht dort in der Regel nicht (Ausnahme: Pauschale Beihilfe in wenigen Bundesländern). Der Beamte muss dann den vollen Beitragssatz zur GKV (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) zu 100 % aus eigener Tasche zahlen. Das macht die GKV für Beamte extrem teuer. Der Weg in die PKV ist daher keine Option, sondern ökonomische Pflicht.

Die Restkostenversicherung: Premium-Schutz zum Discountpreis

Weil der Dienstherr bereits 50 % (bei Ehepartnern oft 70 %, bei Pensionären 70 % und bei Kindern sogar 80 %) der Kosten übernimmt, muss die Private Krankenversicherung nur noch die verbleibende Lücke schließen. Dies nennt man Restkostenversicherung oder Beihilfetarif.

Da die Versicherungen nur ein stark reduziertes Risiko tragen, sind diese Tarife sensationell billig. Ein junger Beamter auf Probe oder Widerruf (Referendariat) zahlt im Preisvergleich oft weit unter 100 Euro monatlich und genießt dennoch absolute Spitzenmedizin, inklusive Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Wichtig ist jedoch der Abschluss eines sogenannten "Beihilfeergänzungstarifs", der Lücken schließt, wenn die Beihilfe (z.B. bei teurem Zahnersatz oder Sehhilfen) Kürzungen vornimmt.

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Rettungsanker bei Vorerkrankungen: Die Öffnungsaktion

Was passiert, wenn Sie als angehender Beamter aufgrund schwerer chronischer Krankheiten (z.B. MS, Diabetes, psychische Vorerkrankungen) von der PKV normalerweise abgelehnt würden? Hier hat der Gesetzgeber mit der Versicherungswirtschaft die "Öffnungsaktion für Beamtenanfänger" vereinbart.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Erstverbeamtung (auf Probe/Widerruf) *müssen* die teilnehmenden Versicherer Sie aufnehmen! Leistungsausschlüsse sind verboten, und der Risikozuschlag ist auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags gedeckelt. Verpassen Sie diese sechsmonatige Frist niemals – sie ist Ihre Garantie für ein Leben als Privatpatient.

FAQ für Beamte und Referendare

Was passiert bei der Pensionierung?

Bei Eintritt in den Ruhestand steigt Ihr Beihilfesatz (meist auf 70 %). Sie müssen Ihre PKV dann nur noch für 30 % Restkosten aufrechterhalten. Dadurch sinken Ihre PKV-Beiträge im Alter drastisch, was das System für Pensionäre extrem attraktiv und bezahlbar macht.

Gibt es spezielle Ausbildungstarife für Referendare?

Ja! Anwärtertarife sind extrem günstig kalkuliert, da sie (ähnlich wie bei Studenten) keine Altersrückstellungen bilden. Sobald die Verbeamtung auf Probe erfolgt, wird der Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen vollwertigen Beamtentarif umgestellt.

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