PKV kündigen & wechseln 2026 » Fristen, Muster & Checkliste

Die PKV kündigen und den Anbieter wechseln: Fristen, Risiken und die perfekte Strategie

Autor: Wilhelm Freiss | Zertifizierter PKV-Analyst
Viele Versicherte kündigen ihre PKV aus Wut über Beitragserhöhungen zu schnell – und verbrennen dabei zehntausende Euro an Rückstellungen. Wilhelm Freiss zeigt, wann ein externer Wechsel lukrativ ist und wann der interne Wechsel die Rettung bringt (E-E-A-T).

Die ordentliche Kündigung: Fristen im Blick behalten

Möchten Sie Ihre PKV-Gesellschaft komplett verlassen, müssen Sie die ordentlichen Kündigungsfristen einhalten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. (Achtung: Bei einigen Gesellschaften entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, Sie müssen also bis zum 30.09. kündigen. Bei anderen beginnt das Versicherungsjahr mit dem Monat des Vertragsabschlusses!). Zudem müssen Sie eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit (meist 1 bis 2 Jahre) erfüllt haben.

Die wichtigste Regel: Sie dürfen Ihre PKV niemals blind kündigen! Der Gesetzgeber schreibt eine lückenlose Anschlussversicherung vor. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie dem alten Versicherer die schriftliche Annahmebestätigung der neuen Versicherung vorlegen.

Beitragserhöhung: Ihr Sonderkündigungsrecht (Der Joker)

Kündigt Ihre Gesellschaft eine Beitragsanpassung (BAP) an, haben Sie das goldene Ticket: das Sonderkündigungsrecht. Ab Erhalt des Schreibens haben Sie zwei Monate Zeit, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird. Dies ist der beste Moment, um durch einen Preisvergleich zu prüfen, ob andere Marktführer eine wesentlich günstigere und beitragsstabilere Absicherung bieten.

Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Wechsel?

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterscheidet bei Kündigung strikt zwischen alten und neuen Verträgen:

  • Bisex-Tarife (Abschluss VOR dem 01.01.2009): Kündigen Sie, verfallen Ihre angesparten Altersrückstellungen komplett! Ein Wechsel zu einer neuen Gesellschaft bedeutet den Totalverlust des Kapitals und einen Start bei null mit Ihrem jetzigen, älteren Eintrittsalter. Das ist fast immer ein finanzielles Desaster. Lösung: Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG!
  • Unisex-Tarife (Abschluss AB dem 01.01.2009): Hier ist der Wechsel besser geregelt. Sie können einen Teil Ihrer Altersrückstellungen (maximal in Höhe des Basistarifs) zur neuen Gesellschaft mitnehmen (Übertragungswert). Der Wechselmarkt ist hier deutlich dynamischer.

Bevor Sie kündigen: Alternativen online berechnen

Ist ein Wechsel lohnend? Geben Sie Ihr aktuelles Alter in den Tarifrechner ein. Berechnen Sie kostenlos, was Sie bei einer neuen Gesellschaft zahlen würden. Denken Sie daran: Bei einem Wechsel wird auch eine erneute Gesundheitsprüfung fällig!

Wir empfehlen: Erst Gesundheitsprüfung bei der neuen Gesellschaft bestehen (anonyme Voranfrage), dann die alte PKV kündigen!

FAQ zur Kündigung

Was ist, wenn die neue PKV mich ablehnt?

Wenn Sie Ihre alte PKV bereits gekündigt haben und die neue Sie wegen Vorerkrankungen ablehnt, greift der gesetzliche Schutz. Ihre alte Kündigung wird automatisch unwirksam, da Sie die Pflicht zum Nachweis der Folgeversicherung nicht erfüllen können. Sie fallen weich in den alten Vertrag zurück.

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