PKV bei Arbeitslosigkeit (ALG 1 & Bürgergeld) » Kosten & Zuschüsse

PKV bei Arbeitslosigkeit: Wer zahlt die Beiträge bei ALG I und Bürgergeld?

Autor: Wilhelm Freiss | Sozialversicherungsrecht & PKV
Ein Jobverlust ist belastend genug. Wilhelm Freiss erklärt strukturiert, wie Privatversicherte finanzielle Abstürze durch ihre Krankenkassenbeiträge vermeiden und welche Rechte sie gegenüber der Agentur für Arbeit haben (E-E-A-T).

Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I): Die Versicherungspflicht greift

Wenn Sie Ihren Job verlieren und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, tritt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein – unabhängig von Ihrem vorherigen Gehalt! Das bedeutet, Sie können (und müssen oft) in die GKV zurückkehren. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann die kompletten Beiträge für Ihre gesetzliche Absicherung.

Wer jünger als 55 Jahre ist, für den ist die Zeit der Arbeitslosigkeit oft der unfreiwillige (oder willkommene) Rückweg in das gesetzliche System.

Befreiung von der Versicherungspflicht: PKV behalten

Was aber, wenn Sie Ihre erstklassige PKV und die über Jahre angesparten Altersrückstellungen behalten möchten? Sie können sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser Schritt ist unwiderruflich!

Die Agentur für Arbeit zahlt Ihnen dann einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser Zuschuss entspricht exakt dem Betrag, den die Arbeitsagentur an die GKV hätte zahlen müssen (Kranken- plus Pflegeversicherung). Ist Ihre PKV günstig, deckt dieser Zuschuss fast den kompletten Beitrag ab.

Bürgergeld (früher ALG II / Hartz IV): Das Jobcenter zahlt

Beim Bezug von Bürgergeld sieht die Lage anders aus. Hier tritt keine Versicherungspflicht in der GKV ein, wenn Sie unmittelbar vor dem Leistungsbezug privat versichert waren. Sie müssen (bzw. dürfen) in der PKV bleiben!

Das Jobcenter übernimmt die Beiträge für Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung bis maximal zur Höhe des Basistarifs (ca. die Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrags). Ist Ihr aktueller PKV-Tarif teurer, müssen Sie den Rest aus dem Regelsatz zahlen. Daher sollten Sie bei Bürgergeld-Bezug sofort in den regulierten Basistarif wechseln, den das Jobcenter komplett übernimmt.

In der Arbeitslosigkeit zu teuer? Marktpreise checken!

Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit in der PKV bleiben, aber Beiträge sparen müssen: Nutzen Sie den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG! Starten Sie unseren Tarifrechner, um online kostenlos zu berechnen, wie billig Neukundentarife bei Ihrer Gesellschaft aktuell sind.

Kündigen Sie in der Arbeitslosigkeit unnötige Bausteine wie das Krankentagegeld, um den Beitrag sofort zu senken.

FAQ zur PKV in der Arbeitslosigkeit

Was passiert mit 55 Jahren bei Arbeitslosigkeit?

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und arbeitslos wird, ist von der Versicherungspflicht in der GKV in der Regel ausgeschlossen (es sei denn, er war in den letzten fünf Jahren mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert). Sie bleiben an die PKV gebunden, erhalten aber den Beitragszuschuss vom Amt.

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