PKV im Alter unbezahlbar? So bleiben die Beiträge stabil
Die Kostenlüge: Wie Sie die Private Krankenversicherung im Alter sicher und bezahlbar halten
Der Mythos der unbezahlbaren Alters-PKV
Wer in Internetforen liest, stößt schnell auf Horrorgeschichten von Rentnern, die 1.500 Euro im Monat für ihre Private Krankenversicherung zahlen müssen. Was oft verschwiegen wird: Diese Personen sind meist erst mit 50 Jahren in die PKV gewechselt, haben absichtlich Billig-Tarife ohne Rückstellungen gewählt oder ignorieren ihr gesetzliches Recht auf einen Tarifwechsel. Wer in jungen Jahren wechselt und einen soliden Vergleich anstellt, baut ein gewaltiges finanzielles Polster für das Alter auf.
Die Mechanik der Altersrückstellungen
Die PKV funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Wenn Sie mit 30 Jahren eintreten, zahlen Sie mathematisch mehr Beitrag, als Sie statistisch an Krankheitskosten verursachen. Dieser "Überschuss" wird vom Versicherer am Kapitalmarkt verzinst angelegt – das sind die sogenannten Altersrückstellungen.
Im Alter, wenn Sie (statistisch gesehen) hohe Arztkosten verursachen, greift der Versicherer auf dieses angesparte Kapital zurück, um Ihren monatlichen Beitrag stabil zu halten. Wer früh anfängt, profitiert massiv vom Zinseszinseffekt. Ein Wechsel im späten Alter macht den Aufbau dieser Rückstellungen jedoch fast unmöglich, weshalb der Beitrag dann entsprechend explodiert.
Der 10% gesetzliche Zuschlag: Sparen auf Zwang
Um Sie vor Beitragssteigerungen im Rentenalter zu schützen, hat der Gesetzgeber den "Gesetzlichen Zuschlag" (GZ) im Jahr 2000 eingeführt. Jeder PKV-Versicherte zahlt zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % auf seinen Tarifbeitrag. Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird ab dem 65. Lebensjahr dazu verwendet, zukünftige Beitragserhöhungen komplett abzufedern. Das bedeutet: Mit 60 fällt der Zuschlag weg (der Beitrag sinkt automatisch um 10%), und ab 65 wirkt das angesparte Kapital beitragsdämpfend.
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Ihre Rettungsschirme: Standardtarif, Basistarif und VVG § 204
Sollte die Rente unerwartet gering ausfallen und die PKV wider Erwarten zu teuer werden, fallen Sie niemals ins Bodenlose. Das Gesetz garantiert Ihnen mehrere Fallschirme:
- Der Standardtarif / Basistarif: Sie können im Alter jederzeit in diesen vom Gesetzgeber regulierten Sozialtarif wechseln. Der Beitrag ist strikt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag sogar.
- Wegfall des Krankentagegelds: Mit dem Renteneintritt benötigen Sie keinen Verdienstausfallschutz mehr. Durch die Kündigung dieses Bausteins wird die PKV schlagartig wieder ein großes Stück billiger.