Grobe Fahrlässigkeit Kfz-Versicherung: Verzicht auf Einrede

Ein Tippfehler am Handy kostet 30.000 Euro? Warum der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit Pflicht ist

Rechtsexperten-Ratgeber von Wilhelm Freiss | Stand: Juli 2026

Ein kurzer Blick auf die eingehende WhatsApp-Nachricht, das Ignorieren eines Stoppschilds aus Eile oder das Überfahren einer tiefroten Ampel – menschliches Versagen am Steuer passiert täglich. Wer durch ein solches Fehlverhalten einen Unfall verursacht und sein eigenes Auto zerstört, rechnet fest mit der Regulierung durch die Vollkasko-Autoversicherung. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum, wenn ein entscheidender Satz im Vertrag fehlt.


Kasko-Tarife ohne Fallstricke online berechnen

Filtern Sie im Kfz Versicherung Vergleich gezielt nach Tarifen mit dem Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Jetzt sicher vergleichen!


Was bedeutet "Grobe Fahrlässigkeit"?

Versicherungsrechtlich wird zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Leicht fahrlässig handelt, wer eine alltägliche, kleine Unachtsamkeit begeht (z. B. Schulterblick beim Ausparken vergessen). Grob fahrlässig handelt jedoch, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt **in besonders schwerem Maße** verletzt.

Fehlt in Ihrem Kaskovertrag die entscheidende Klausel, darf der Versicherer nach § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Schadenszahlung anteilig zur Schwere des Verschuldens kürzen. Im schlimmsten Fall – z. B. beim Tippen einer SMS bei 120 km/h – bedeutet das eine Kürzung auf null Euro.

Der rettende Anker: Verzicht auf Einrede

Wenn Sie einen Vertrag abschließen, der extrem billig ist, wird dieser Schutz oft weggelassen. Der absolute Goldstandard im Jahr 2026 ist die Klausel: **"Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit"**.

Ist dieser Satz in den AKB verankert, zahlt die Kaskoversicherung Ihren Fahrzeugschaden in voller Höhe (abzüglich Selbstbeteiligung), auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Im Rechner kostenlos können Sie diesen Filter in der Regel explizit anwählen.

Die absoluten Ausnahmen: Alkohol & Drogen

E-E-A-T Rechtshinweis: Kein Versicherer der Welt verzichtet auf sein Kürzungsrecht, wenn Alkohol (ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen) oder illegale Drogen im Spiel waren. Auch das Ermöglichen eines Diebstahls (z. B. Schlüssel stecken lassen und Motor laufen lassen, während man zum Bäcker geht) ist bei den meisten Gesellschaften explizit vom Verzicht ausgenommen. Hier droht der Totalverlust des Versicherungsschutzes.


Über den Autor: Wilhelm Freiss

Wilhelm Freiss deckt Vertragslücken in komplexen Bedingungswerken auf. Seine rechtlichen Einordnungen schärfen das Bewusstsein für existenzielle Kasko-Klauseln und bewahren Autofahrer davor, aus Unwissenheit am falschen Ende zu sparen.

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wie Sie mit unserem Tool zur Autoversicherungs-Berechnung bis zu 77% Ihrer Beiträge einsparen können

Sparen Sie bis zu 60% Zinsen mit unserem Kredit Vergleich!

🏥 Willkommen bei Private-Krankenversicherung.com – Ihrem Experten für erstklassigen Versicherungsschutz! 🏥