Begleitetes Fahren ab 17: Kfz-Versicherung richtig melden
Führerschein mit 17: So schützt das "Begleitete Fahren" Familien vor der Beitrags-Explosion
Wenn Jugendliche den Führerschein im Rahmen des **Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17)** absolvieren, ist das statistisch bewiesen eine Erfolgsgeschichte: Die Unfallzahlen bei Fahranfängern sinken signifikant, da die Jugendlichen ein Jahr lang unter dem beruhigenden Einfluss einer erfahrenen Begleitperson Fahrpraxis sammeln. Diese Sicherheitsbilanz honorieren auch die Anbieter der Autoversicherung massiv.
Meldepflicht: Der Jugendliche muss in die Police!
Egal wie sicher BF17 ist – der Jugendliche darf sich keinesfalls einfach so ans Steuer des Familienwagens setzen. Sie müssen das Kind **vor der ersten Fahrt** namentlich als Fahrer bei Ihrer Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung anmelden. Wer das versäumt, riskiert im Schadensfall immense Regressforderungen und Vertragsstrafen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Der BF17-Bonus: Fast kostenlos mitversichert
Die erfreuliche Nachricht: Da das Unfallrisiko durch die Begleitperson minimiert ist, verlangen fast alle Top-Versicherer im Jahr 2026 **während der Begleitphase keinen oder nur einen minimalen Aufschlag** für den 17-jährigen Fahrer. Erst wenn der Jugendliche 18 Jahre alt wird und alleine fahren darf, steigen die Tarife spürbar an. Doch selbst dann gewähren viele Anbieter dauerhafte Rabatte als Belohnung für die BF17-Teilnahme.
Wer darf als Begleitperson eingetragen werden?
Die Bedingungen für die Begleiter sind gesetzlich streng geregelt. Der Jugendliche darf nur fahren, wenn eine Person auf der Prüfbescheinigung mitfährt, die:
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,
- zum Zeitpunkt der Eintragung **maximal 1 Punkt** im Fahreignungsregister in Flensburg aufweist.
Vergleichen Sie im Kfz Versicherung Vergleich genau, wie die Gesellschaften den Übergang vom 17. zum 18. Geburtstag handhaben, um böse Überraschungen bei der Beitragsrechnung zu vermeiden.